Verwaltungsgerichtshof
05.09.1995
94/08/0252
GRS wie VwGH E 1994/09/30 94/08/0143 2
Der Arbeitslose hat konkret darzutun, inwieweit ihm mit der zugewiesenen Beschäftigung eine künftige Verwendung in seinem Beruf wesentlich erschwert wird (Hinweis E 17.2.1971, 1392/70).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
95/08/0001