Verwaltungsgerichtshof
23.04.1996
94/08/0040
GRS wie 87/08/0090 E 12. Februar 1988 RS 2
Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch dann zu melden, wenn sie nach Auffassung des Arbeitslosen den Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nicht zu beeinflussen vermag (Hinweis auf E 8.5.1987, 86/08/0069).