Verwaltungsgerichtshof
12.12.1995
94/08/0015
In jenen Fällen, in denen für einen Behinderten ein PKW benützt werden muß, der im Eigentum eines Angehörigen steht, ist zwar die unmittelbare Anwendung der den Bundesbediensteten gewährten Kilometergeldsätze mangels einer entsprechenden Anordnung im ImpfSchG bzw im HVG und im KOVG nicht möglich, diese Sätze können gleichwohl wegen des für sie erhobenen Anspruches, die Entschädigung für den durchschnittlichen Aufwand zu sein, als Orientierungshilfe bei der unter Mitwirkung der Behinderten zu ermittelnden tatsächlichen Kosten herangezogen werden (Hinweis E 26.9.1995, 94/08/0101).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/08/0016 E 12. Dezember 1995