Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1995

Geschäftszahl

94/08/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/02 89/07/0044 1

Stammrechtssatz

Gutachten, die aufgrund der Aktenlage erstellt wurden, sind nicht gesetzwidrig; der Befund muß nicht vom Sachverständigen persönlich erhoben worden sein.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/08/0016 E 12. Dezember 1995