Verwaltungsgerichtshof
12.12.1995
94/08/0015
GRS wie VwGH E 1992/06/02 89/07/0044 1
Gutachten, die aufgrund der Aktenlage erstellt wurden, sind nicht gesetzwidrig; der Befund muß nicht vom Sachverständigen persönlich erhoben worden sein.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/08/0016 E 12. Dezember 1995