Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1995

Geschäftszahl

94/07/0191

Rechtssatz

Wird jemand als Partei in einem Verfahren (hier in einem Wasserrechtsverfahren) behandelt, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Parteistellung vorliegen, vermag dies eine Parteistellung nicht zu begründen.