Verwaltungsgerichtshof
29.06.1995
94/07/0181
Bauschutt fällt nach der Begriffsbestimmung des § 2 Abs 1 AWG unter den Abfallbegriff.Bauschutt fällt nach der Begriffsbestimmung des Paragraph 2, Absatz eins, AWG unter den Abfallbegriff.