Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Geschäftszahl

94/07/0175

Rechtssatz

Den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Bescheidspruches, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, wird ein Spruch, der sich mit einer wörtlichen Wiedergabe des Gesetzestextes begnügt, nicht gerecht, wenn sich der Leistungsauftrag ausschließlich auf die Beseitigung des konsenslos errichteten Grundwasserteiches beschränkt, ohne näher festzulegen, wie diesem Auftrag nachgekommen werden soll (kein Widerspruch zu E 20.4.1993, 91/07/0044).

Beachte

Siehe:

91/07/0044 E 20. April 1993