Verwaltungsgerichtshof
24.10.1995
94/07/0175
GRS wie 87/10/0143 E 18. Jänner 1988 RS 2
Einem schlüssigen Sachverständigengutachten kann mit bloßen Behauptungen, ohne Argumentation auf gleicher Ebene, in tauglicher Art und Weise nicht entgegengetreten werden.