Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Geschäftszahl

94/07/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0143 E 18. Jänner 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Einem schlüssigen Sachverständigengutachten kann mit bloßen Behauptungen, ohne Argumentation auf gleicher Ebene, in tauglicher Art und Weise nicht entgegengetreten werden.