Verwaltungsgerichtshof
24.10.1995
94/07/0175
GRS wie VwGH E 1993/04/20 91/07/0044 2
Unter einer eigenmächtigen Neuerung iSd Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Maßnahme - sofern diese einer Bewilligung überhaupt zugänglich ist - sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme geschaffenen Zustandes zu verstehen.