Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Geschäftszahl

94/07/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/07/0037 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist die Bewilligungspflicht gem Paragraph 32, WRG immmer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Ablauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist. Der Eintritt einer Grundwasserverunreinigung sowie die Art der Nutzung des beeinträchtigten Gewässers sind für die Bewilligungspflicht irrelevant (Hinweis E 25.11.1980, 2827/80;

E 31.5.1983, 83/07/0011, 0012).