Verwaltungsgerichtshof
24.10.1995
94/07/0153
GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0081 2
Die Beweiskraft eines SV-Gutachtens kann durch den Nachweis erschüttert werden, daß es mit den Denkgesetzen oder mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht.