Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1997

Geschäftszahl

94/07/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/10/24 95/07/0159 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH liegt eine rechtskräftige Entscheidung der Angelegenheit iSd Paragraph 107, Absatz 2, WRG vor, wenn Unanfechtbarkeit des Bescheides im Hinblick auf alle tatsächlich am Verfahren beteiligten Parteien, also auf alle anderen Parteien als die übergangene, eingetreten ist (Hinweis E 3.11.1981, 81/07/0108).