Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1997

Geschäftszahl

94/07/0145

Rechtssatz

Ob die Ungünstigkeit der Form des Abfindungsgrundstückes der Ungünstigkeit der Form von Altgrundstücken der Partei des Zusammenlegungsverfahrens und diesfalls welcher Altgrundstücke hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bewirtschaftung in einer Weise entspricht, welche der Berücksichtigung der ungünstigen Form des Abfindungsgrundstückes durch einen Wertabschlag iSd Paragraph 23, Absatz 2, Bgld FlVfLG 1970 entgegensteht, ist bei entsprechendem Parteivorbringen im Bescheid, mit dem die Berufung gegen den Zusammenlegungsplan abgewiesen wird, näher konkretisiert darzulegen.