Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1995

Geschäftszahl

94/07/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/07/0058 3

Stammrechtssatz

Die Eintragung von Einforstungsrechten im Grundbuch ist nicht konstitutiv, sondern lediglich deklarativ; durch die Eintragung im Grundbuch können solche Nutzungsrechte nicht abgeändert werden (Hinweis E 24.3.1992, 89/07/0007).