Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1995

Geschäftszahl

94/07/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0502/62 E 6. Februar 1963 RS 3

Stammrechtssatz

Die Kostenentscheidung teilt sowohl hinsichtlich der Zuständigkeit als auch des Instanzenzuges das Schicksal der Hauptsache.