Verwaltungsgerichtshof
20.12.1994
94/07/0116
GRS wie VwGH E 1994/07/28 92/07/0154 7
Die Bewilligungspflicht nach Paragraph 31 b, WRG 1959 dauert so lange, als die Abfälle gelagert sind. Diese Bestimmung erfaßt daher auch bereits vor ihrem Inkrafttreten (1.7.1990) ohne wasserrechtliche Bewilligung gelagerte Abfälle.