Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1994

Geschäftszahl

94/07/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/28 92/07/0154 7

Stammrechtssatz

Die Bewilligungspflicht nach Paragraph 31 b, WRG 1959 dauert so lange, als die Abfälle gelagert sind. Diese Bestimmung erfaßt daher auch bereits vor ihrem Inkrafttreten (1.7.1990) ohne wasserrechtliche Bewilligung gelagerte Abfälle.