Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.1994

Geschäftszahl

94/07/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0019 E 2. Februar 1988 RS 10

Stammrechtssatz

Die Wasserrechtsbehörden haben bei der Beurteilung eines Vorhabens davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Bewilligung und die getroffenen Vorschreibungen vom Konsenswerber eingehalten werden, nicht aber davon, dass diesen Vorschreibungen möglicherweise nicht entsprochen werden wird (Hinweis auf E 18.11.1986, 86/07/0004, E 18.9.1984, 84/07/0171).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/07/0113