Verwaltungsgerichtshof
15.11.1994
94/07/0112
GRS wie 87/07/0019 E 2. Februar 1988 RS 10
Die Wasserrechtsbehörden haben bei der Beurteilung eines Vorhabens davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Bewilligung und die getroffenen Vorschreibungen vom Konsenswerber eingehalten werden, nicht aber davon, dass diesen Vorschreibungen möglicherweise nicht entsprochen werden wird (Hinweis auf E 18.11.1986, 86/07/0004, E 18.9.1984, 84/07/0171).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/07/0113