Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.1994

Geschäftszahl

94/07/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0019 E 2. Februar 1988 RS 9

Stammrechtssatz

Die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung fremder Rechte steht der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung noch nicht entgegen; vielmehr müsste sich eine solche Beeinträchtigung, um sich auf den Inhalt des das Bewilligungsverfahren abschließenden Bescheides auswirken zu können, nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens einwandfrei erwarten lassen (Hinweis E vom 16.11.1986, 86/07/0004, E 14.6.1983, 83/07/0026, E 8.6.1982, 82/07/0006, E 13.12.1979, 1119/78 u.a.)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/07/0113