Verwaltungsgerichtshof
23.05.1995
94/07/0092
GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 5
Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos.