Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1995

Geschäftszahl

94/07/0091

Rechtssatz

Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos.