Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1995

Geschäftszahl

94/07/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 4

Stammrechtssatz

Ein Kostenzuspruch an die belBeh findet im konkreten Fall nicht statt, weil einem nicht rechtsfähigen Gebilde (hier GesBR) Kosten nicht auferlegt werden können

(Hinweis E 18.2.1991, 90/19/0278, 0292).