Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1995

Geschäftszahl

94/07/0071

Rechtssatz

Ob eine bestimmte Maßnahme in einem Gebiet gesetzt wird, das bei 30-jährlichen Hochwässern überflutet wird (Paragraph 38, Absatz 3, WRG), kann nur auf Grund entsprechender - durch begründete Sachverständigengutachten untermauerter - Feststellungen beurteilt werden (Hinweis E 20.11.1984, 84/07/0261, 0262; E 26.5.1992, 92/07/0001).