Verwaltungsgerichtshof
21.02.1995
94/07/0051
Die bloße Feststellung, daß die Voraussetzungen für die Einräumung von Zwangsrechten zutreffen, ohne nähere Darlegung der hiefür maßgeblich erscheinenden Gründe, erfüllt nicht das vom Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 geforderte Abwägungsgebot.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/07/0056