Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1995

Geschäftszahl

94/07/0051

Rechtssatz

Die bloße Feststellung, daß die Voraussetzungen für die Einräumung von Zwangsrechten zutreffen, ohne nähere Darlegung der hiefür maßgeblich erscheinenden Gründe, erfüllt nicht das vom Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 geforderte Abwägungsgebot.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

94/07/0056