Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1996

Geschäftszahl

94/07/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/31 94/07/0191 1

(hier: Verfahren nach Paragraph 4, Absatz eins, Tir LRG)

Stammrechtssatz

Wird jemand als Partei in einem Verfahren (hier in einem Wasserrechtsverfahren) behandelt, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Parteistellung vorliegen, vermag dies eine Parteistellung nicht zu begründen.