Verwaltungsgerichtshof
29.10.1996
94/07/0021
Die Gestaltung des im Verwaltungsakt verbliebenen Konzeptes des erstinstanzlichen Bescheides ist für die Frage der rechtswirksamen Erlassung des Bescheides ohne rechtliche Bedeutung (Hinweis E 22.6.1993, 92/07/0145).