Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1996

Geschäftszahl

94/07/0021

Rechtssatz

Die Gestaltung des im Verwaltungsakt verbliebenen Konzeptes des erstinstanzlichen Bescheides ist für die Frage der rechtswirksamen Erlassung des Bescheides ohne rechtliche Bedeutung (Hinweis E 22.6.1993, 92/07/0145).