Verwaltungsgerichtshof
23.05.1995
94/07/0006
GRS wie VwGH E 1994/03/18 90/07/0126 2
Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben.