Über das ursprüngliche, natürliche Niveau herausragende Teile einer Tiefgarage können nicht zu der in § 44 Abs 2 Stmk BauO 1968 genannten Art von Bauwerken gezählt werden.Über das ursprüngliche, natürliche Niveau herausragende Teile einer Tiefgarage können nicht zu der in Paragraph 44, Absatz 2, Stmk BauO 1968 genannten Art von Bauwerken gezählt werden.