Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1995

Geschäftszahl

94/06/0265

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/30 92/06/0269 2

Stammrechtssatz

Keine nachbarschützende Wirkung iSd taxativen Aufzählung des Paragraph 61, Absatz 2, Stmk BauO 1968 kommt den Bestimmungen des Paragraph 4, Absatz 5, Stmk KanalG 1988 über die Zulässigkeit der Versickerung von Regenwässern auf eigenem Grund zu. Nachbarrechte, die sich aus dem bürgerlichen Recht ergeben, werden hiedurch nicht berührt.