Verwaltungsgerichtshof
12.10.1995
94/06/0248
Das Vorliegen einer Verordnung gem Paragraph 8, Absatz 3, Stmk LStVwG 1964 stellt nicht nur eine maßgebliche Tatbestandsvoraussetzung für das straßenbaurechtliche Bewilligungsverfahren, sondern auch für das darauf folgende Enteignungsverfahren dar.