Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1995

Geschäftszahl

94/06/0248

Rechtssatz

Das Vorliegen einer Verordnung gem Paragraph 8, Absatz 3, Stmk LStVwG 1964 stellt nicht nur eine maßgebliche Tatbestandsvoraussetzung für das straßenbaurechtliche Bewilligungsverfahren, sondern auch für das darauf folgende Enteignungsverfahren dar.