Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1994

Geschäftszahl

94/06/0238

Rechtssatz

In bezug auf einen Zufahrtsweg zu einem zu bebauenden Grundstück bestehende Probleme der Schneeräumung, Wegstreuung und Wegerhaltung werden durch die Erteilung einer Baubewilligung auf diesem Grundstück nicht in zivilrechtlich bindender Weise geregelt.