Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1994

Geschäftszahl

94/06/0238

Rechtssatz

Eine Vorschrift, derzufolge der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem eine entsprechende Dienstbarkeit lastet, insoferne die Parteistellung hätte, fehlt in der Tir BauO 1989.