Verwaltungsgerichtshof
17.11.1994
94/06/0096
Eine Erschließung einer Alpenvereinshütte ist in einem örtlichen Raumordnungsinteresse der Gemeinde gelegen, dient doch die Erschließung von Erholungsräumen einem örtlichen Raumordnungsinteresse iSd Paragraph 13, Absatz 2, Litera c, Tir LStG 1989.