Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1994

Geschäftszahl

94/06/0056

Rechtssatz

Es besteht kein Rechtsanspruch des Nachbarn auf die gesetzliche Beschränkung der Bebaubarkeit des Grundstückes der Bauwerber durch Festlegung der Höhenlage (di gemäß Paragraph 2, Litera h, Vlbg BauG 1972 die auf einen Höhepunkt der Landesvermessung oder einen sonst geeigneten Fixpunkt bezogene Höhe eines Punktes der Gebäudeoberfläche oder eines Bauwerkes).