Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1994

Geschäftszahl

94/06/0056

Rechtssatz

Mit Paragraph 6, Absatz 3, Vlbg BauG 1972 wurde eine GEBÄUDE betreffende Abstandsbestimmung getroffen, die lediglich zum Ausdruck bringt, was innerhalb der Abstandsflächen (von Gebäuden) nicht errichtet werden darf.