Verwaltungsgerichtshof
14.04.1994
94/06/0056
GRS wie VwGH E 1992/05/21 92/06/0081 4
Aus der Zusammenschau der Bestimmung des Paragraph 6, Absatz 3, letzter Satz Vlbg BauG und jener des Paragraph 6, Absatz 8, Vlbg BauG geht hervor, daß mit "sonstigen Wänden" jedenfalls auch Stützmauern gemeint sind.