Verwaltungsgerichtshof
16.03.1995
94/06/0040
Auf die Einhaltung des Paragraph 5, Absatz 3, Slbg BauTG in der Fassung LGBl 1991/27 besitzen die Nachbarn mangels Aufzählung im taxativen Katalog des Paragraph 62, Slbg BauTG keinen Rechtsanspruch, sodaß ihnen auch insofern kein Mitspracherecht zukommt. Zivilrechtliche Ansprüche (etwa gemäß Paragraph 364 b, ABGB) werden dadurch nicht berührt.