Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1994

Geschäftszahl

94/06/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/30 92/06/0269 3

(hier wurden Feststellungen in bezug auf Pkw-Abstellplätze und eine Tiefgarage in der Widmungsbewilligung unterlassen)

Stammrechtssatz

Durch die Unterlassung von Festsetzungen hinsichtlich Freiflächen bzw Pkw-Abstellplätzen in der Widmungsbewilligung werden Nachbarn in keinem Nachbarrecht verletzt, weil ihnen dadurch die Möglichkeit nicht genommen wird, entsprechende Einwendungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu erheben.