Verwaltungsgerichtshof
15.09.1994
94/06/0023
GRS wie VwGH E 1994/06/30 92/06/0269 3
(hier wurden Feststellungen in bezug auf Pkw-Abstellplätze und eine Tiefgarage in der Widmungsbewilligung unterlassen)
Durch die Unterlassung von Festsetzungen hinsichtlich Freiflächen bzw Pkw-Abstellplätzen in der Widmungsbewilligung werden Nachbarn in keinem Nachbarrecht verletzt, weil ihnen dadurch die Möglichkeit nicht genommen wird, entsprechende Einwendungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu erheben.