Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1994

Geschäftszahl

94/06/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/06/0211 E 27. April 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Im Verfahren betreffend eine Widmungsbewilligung hat der Nachbar keinen Anspruch auf Beibehaltung des Gebietscharakters.