Verwaltungsgerichtshof
14.09.1995
94/06/0008
Der im Paragraph 17, Vlbg BauG 1972 verwendete Begriff des Landschaftsbildes und Ortsbildes ist mit jenem des Paragraph 22, Absatz eins und des Paragraph 32, Absatz 4, Vlbg BauG 1972 (ungeachtet des unterschiedlichen Schutzumfanges) ident, da nicht angenommen werden kann, daß der Gesetzgeber im gleichen systematischen Zusammenhang gleichartige Begriffe mit verschiedenem Inhalt verwendet.