Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1998

Geschäftszahl

94/05/0292

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/10 92/05/0053 4

(hier betreffend Ortsbildschutz)

Stammrechtssatz

Die Nachbarn besitzen in Fragen des Ortsbildes und Landschaftsbildes im Baubewilligungsverfahren kein Mitspracherecht.