Verwaltungsgerichtshof
10.10.1995
94/05/0247
Insoweit die Nachbarn durch die Änderung des Gegenstandes in der Verfolgbarkeit der Rechte gehindert würden, können sie gegen die Genehmigung des geänderten Vorhabens auch noch in der Berufung Einwendungen erheben (Hinweis E 8.11.1994, 93/04/0079).