Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1995

Geschäftszahl

94/05/0247

Rechtssatz

Insoweit die Nachbarn durch die Änderung des Gegenstandes in der Verfolgbarkeit der Rechte gehindert würden, können sie gegen die Genehmigung des geänderten Vorhabens auch noch in der Berufung Einwendungen erheben (Hinweis E 8.11.1994, 93/04/0079).