Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.08.1995

Geschäftszahl

94/05/0232

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/05 90/05/0157 4

(hier ist Paragraph 16, Absatz 8, OÖ ROG betroffen)

Stammrechtssatz

Den ÖAL-Richtlinien kommt ganz allgemein keine verbindliche Wirkung zu.