Verwaltungsgerichtshof
29.08.1995
94/05/0232
Da es für die Frage der Widmungsgemäßheit eines Bauverfahrens im baubehördlichen Bewilligungsverfahren nur auf die Lage des Baugrundstückes ankommt, ist bei der Prüfung der Übereinstimmung der bestimmten Betriebstype mit der bestehenden Flächenwidmung (hier: Betriebsbaugebiet iSd Paragraph 16, Absatz 8, OÖ ROG) zu prüfen, ob eine bestimmte Betriebstype und nicht der konkrete Betrieb geeignet ist, die Umgebung erheblich zu stören und zu gefährden (Hinweis E 15.5.1990, 89/05/0197).