Verwaltungsgerichtshof
21.01.1997
94/05/0027
GRS wie 85/06/0054 E 3. Juli 1986 RS 2
(hier betreffend die Bgld BauO)
Da die Zustimmung des Grundeigentümers eine Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung darstellt, ist die Frage, ob die zu verbauende Grundfläche (ganz oder teilweise) dem Nachbarn gehört, wenn also Streitigkeiten über die Grundgrenzen bestehen, eine von der Baubehörde zu lösende Vorfrage.