Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1997

Geschäftszahl

94/05/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/10 92/05/0053 1

(hier betreffend die Bgld BauO)

Stammrechtssatz

Ein Baubewilligungsverfahren stellt ein Projektgenehmigungsverfahren dar, sodaß Gegenstand des Verfahrens das in den Einreichplänen (und sonstigen Unterlagen) dargestellte Projekt ist, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender tatsächlicher Baubestand

(Hinweis E 31.3.1978, 697/77, 719/77, VwSlg 9513 A/1978).