Verwaltungsgerichtshof
21.01.1997
94/05/0027
GRS wie VwGH E 1992/11/10 92/05/0053 1
(hier betreffend die Bgld BauO)
Ein Baubewilligungsverfahren stellt ein Projektgenehmigungsverfahren dar, sodaß Gegenstand des Verfahrens das in den Einreichplänen (und sonstigen Unterlagen) dargestellte Projekt ist, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender tatsächlicher Baubestand
(Hinweis E 31.3.1978, 697/77, 719/77, VwSlg 9513 A/1978).