Verwaltungsgerichtshof
23.10.1995
94/04/0223
Das "Günstigkeitsprinzip" des Paragraph eins, Absatz 2, VStG hat nur die "Strafe", also die Sanktion, zum Gegenstand, nicht aber die Frage, welche Verwaltungsvorschrift durch die Tat verletzt worden ist (Hinweis E 19.6.1979, 1429/77, E VfGH VfSlg 9382 aus 1982,).