Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1996

Geschäftszahl

94/04/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/04/25 94/04/0237 4

Stammrechtssatz

Der Gesichtspunkt einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Gewerbeinhabers hat im Entziehungsverfahren keine rechtliche Relevanz (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078).