Verwaltungsgerichtshof
06.11.1995
94/04/0107
GRS wie 87/04/0028 E 15. September 1987 RS 3
Der bloße Umstand des "Zufließens eines wirtschaftlichen Vorteils" indiziert nicht schlechthin das Vorliegen des "Tatbestandsmerkmales eines unternehmerischen Risikos" auf Seiten der Partei. (Hinweis auf E vom 2.3.1977, 1180/76, VwSlg 9263 A/1977)