Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1995

Geschäftszahl

94/04/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/28 93/04/0047 3

Stammrechtssatz

Eine Tätigkeit verliert das Merkmal der Selbständigkeit iSd Paragraph eins, Absatz 3, GewO 1973 nicht deshalb, weil sie vom Ausübenden nicht persönlich ausgeführt wird, vielmehr ist der Gewerbetreibende grundsätzlich berechtigt, die ihm übertragenen Tätigkeiten ganz oder zum Teil Dritten zu überlassen (Hinweis Schwimann/Grillberger, ABGB, 4/2, Randzahl 4 ff zu Paragraph 1165, ABGB).