Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1995

Geschäftszahl

94/04/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/28 93/04/0047 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Selbständigkeit iSd Paragraph eins, Absatz 3, GewO 1973 kommt erhebliches Gewicht der Ausstellung von Rechnungen im eigenen Namen zu (Hinweis E 25.3.1983, 81/04/0188).